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Das Unternehmensrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen von Unternehmen. Es umfasst im engeren Sinne insbesondere die gesellschafts- und vertragsrechtlichen Beziehungen. Im weiteren Sinne gehört auch das Steuerrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht zum Unternehmensrecht.
Das Unternehmensrecht beginnt bereits bei der Entscheidung, welches die geeignete Rechtsform für die wirtschaftliche Betätigung ist. Hierbei ist vorrangig zu klären, ob das Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens, in Form einer Personenhandelsgesellschaft oder in Form einer Kapitalgesellschaft betrieben werden soll. Weiterhin umfasst das Unternehmensrecht auch die Rechnungslegung des Unternehmens, sei es gegenüber den Gesellschaftern, sei es gegenüber der Finanzverwaltung oder nach außen.
Das Unternehmensrecht ist nicht lediglich national beschränkt, sondern regelt auch die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Staaten. Zum Unternehmensrecht zählen ferner die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die beispielsweise regeln, ob die Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit der staatlichen Genehmigung bedarf. Dies ist insbesondere in der Handwerksordnung, der Gewerbeordnung sowie den einzelnen Berufsgesetzen geregelt. Zum Unternehmensrecht zählen darüber hinaus die Vorschriften, die bei der Veräußerung, Verschmelzung und Abspaltung von Unternehmen zu beachten sind. Hier handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die von gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften geprägt ist.
Letztlich regelt das Unternehmensrecht die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, sei es durch Liquidation oder Insolvenz.
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Der Berufsträger der Kanzlei hat auf Grund eines Zusatzstudiums die Laufbahn des Wirtschaftsjuristen mit Abschluss durchlaufen.
Ihr Weg zu Ihrem Recht!