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Kosten · Honorar



Eine Beratung durch den Rechtsanwalt erfordert sicherlich immer eine Investition, allerdings können die Folgen einer Nichtberatung oder unqualifizierten Beratung weit reichende Folgen haben, die Sie durch unsere Beauftragung minimieren können.

Effektive Beratung ist bei uns nicht automatisch mit hohen Kosten gleichzusetzen.

Wenn wir Sie gegenüber einer anderen Partei vertreten, entstehen unsere Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden dabei anhand des sog. Gebührenstreitwertes berechnet, sowie nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Auch Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird angewendet.

Auch ist es möglich, individuelle Vergütungsvereinbarungen in Form von Zeithonoraren oder Pauschalvergütungen zu vereinbaren.

Wir erarbeiten mit Ihnen das passende Modell für Ihren Fall.














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