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Wir vertreten Sie in sämtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren:
u.a.
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren beginnt mit der Anhörung zu einem behaupteten Verkehrsverstoß; ist die Identität des Fahrers der Bußgeldstelle bekannt, mit einem Bußgeldbescheid. In beiden Fällen sollten Sie sofort einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.
Nicht selten sind Radarmessungen zur Geschwindigkeitsermittlung unverwertbar, da die Messgeräte nicht geeicht worden sind und/oder der Messbeamte die Geräte nicht ordnungsgemäß aufgebaut bzw. verwendet hat. Wir arbeiten in diesem Bereich sehr erfolgreich mit Spezialisten zusammen, die das erforderliche gutachterliche Wissen innehaben.
Ihr Weg zu Ihrem Recht!