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Kfz-Vertragsrecht und Leasingrecht

Leider können bei Autokauf oder bei der Reparatur Ihres Fahrzeuges immer wieder Probleme auftreten, deren Klärung ohne rechtliche Kenntnisse nur schwer möglich ist. Gerade im Zusammenhang mit dem Autokauf hat es in den letzten Jahren viele Gesetzesänderungen gegeben und stehen wichtige, grundlegende Entscheidungen durch den EuGH (Europäischer Gerichtshof) aus, die die Position von Fahrzeugkäufern stärken. Hier kann oft eine frühzeitige Beratung rechtzeitiges Handeln die Anspruchsvoraussetzung erleichtern, da gerade im Kaufrecht Beweislastregeln an Fristen gebunden sind und ein in manchen Fällen möglicher Widerruf des Vertrages nur innerhalb enger zeitlicher Grenzen möglich ist. Im Zusammenhang mit dem Leasing können zahlreiche Rechtsprobleme entstehen (Fahrzeugmängel, Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Fahrzeugfinanzierung u. a.), deren Lösung sich nach dem BGB und der einschlägigen Rechtsprechung richtet. Auch auf dem Gebiet des Leasings hat es in den letzten Jahren viele Gesetzesänderungen gegeben und stehen wichtige, grundlegende Entscheidungen durch den EuGH (Europäischer Gerichtshof) aus, die die Position von Leasingnehmern stärken. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann nicht nur die teils komplexen Rechtsfragen beurteilen, sondern er weiß auch, welche Positionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese durchsetzen kann.



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